Was sich im Straf-, Verkehrs- und Bußgeldrecht geändert hat und was im Gesetzgebungsverfahren ansteht. Kurz gehalten, mit Fundstelle. Eine Beratung im Einzelfall ersetzt das nicht.
Betäubungsmittelrecht
Die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes sind erneut ergänzt worden
Die Siebenundzwanzigste Änderungsverordnung fügt weitere Stoffe in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes ein; neu gefasst wurden die Anlagen nicht. Für ein Strafverfahren ist das keine Formalie: Ob ein Stoff erfasst ist, entscheidet über die Strafbarkeit, und maßgeblich ist grundsätzlich die Fassung zur Tatzeit — es sei denn, das später geltende Gesetz ist milder, § 2 Abs. 3 StGB. Bei Vorwürfen aus dem Betäubungsmittelrecht prüfe ich deshalb zuerst, welche Anlagenfassung galt, als die Sache passiert sein soll.
Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes vom 19. Mai 2026, BGBl. 2026 I Nr. 150
Fahrerlaubnisrecht
Das Fahrverbot wirkt auch ohne Vermerk im EU-Führerschein
Bei Inhabern eines EU- oder EWR-Führerscheins ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland wird das Fahrverbot nicht mehr in das ausländische Dokument eingetragen. Wirksam wird es trotzdem: spätestens einen Monat nach Eintritt der Rechtskraft, § 44 Abs. 2 StGB. Wer darauf setzt, dass ohne Vermerk und ohne Abgabe des Führerscheins nichts geschieht, irrt. Für Führerscheine aus Drittstaaten bleibt es beim Vermerk. Bei einem laufenden Verfahren mit ausländischer Fahrerlaubnis bespreche ich die Folgen, bevor eine Entscheidung ergeht.
Gesetz zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland vom 23. Februar 2026, BGBl. 2026 I Nr. 46
Strafverfahren
Grenzüberschreitende Herausgabe elektronischer Beweismittel ist umgesetzt
Deutschland hat die europäische Regelung zur grenzüberschreitenden Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel umgesetzt; die zugrunde liegende Verordnung (EU) 2023/1543 gilt seit dem 18. August 2026. Für Beschuldigte heißt das: Daten, die bei einem Anbieter in einem anderen Mitgliedstaat liegen, sind für deutsche Ermittlungsbehörden leichter erreichbar als früher. Wer davon ausgeht, dass Nachrichten oder Konten im Ausland außer Reichweite sind, sollte diese Annahme überprüfen. In welchem Umfang das im Einzelfall gilt, hängt vom Vorwurf ab.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union, BGBl. 2026 I Nr. 64
Bußgeldverfahren
Wer den Fahrer kauft, riskiert bis zu 30.000 Euro
Mit der fünften Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist es verboten, eine Behörde über den Beteiligten an einem Verkehrsverstoß zu täuschen; verboten ist auch, eine solche Täuschung anzubieten oder zu vermitteln, § 4c StVG. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden, § 23 StVG. Wer als Halter einen Anhörungsbogen erhält, muss den Fahrer nicht benennen — aber einen falschen Fahrer zu benennen, ist jetzt ausdrücklich mit Bußgeld bedroht.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. Mai 2026, BGBl. 2026 I Nr. 142
Straßenverkehrsrecht
Neue Regeln für E-Scooter
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und weitere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften sind geändert worden. Am strafrechtlich wichtigsten Punkt ändert das nichts: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, und wer alkoholisiert fährt, wird behandelt wie am Steuer eines Autos. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist dabei nicht zwingend; die Gerichte beurteilen die Eignung bei E-Scootern im Einzelfall unterschiedlich. Bei einem entsprechenden Vorwurf sollten Sie vor jeder Äußerung anrufen.
Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30. Januar 2026, BGBl. 2026 I Nr. 32
Gesetzesvorhaben
K.-o.-Tropfen sollen in die Qualifikationstatbestände aufgenommen werden
Ein Entwurf der Bundesregierung will gefährliche Mittel in die Qualifikationstatbestände des besonders schweren sexuellen Übergriffs und des besonders schweren Raubs einbeziehen. Der Bundesrat hat den ersten Durchgang abgeschlossen, im Bundestag ist der Entwurf noch nicht beraten. Käme er so, verschöbe sich der Strafrahmen in genau den Fällen, in denen die Beweislage ohnehin schwierig ist. Ich beobachte das Verfahren.
Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucksache 21/7560 vom 12. August 2026 — Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen
Zu den Fundstellen: Verkündungen sind über die Verkündungsplattform des Bundes verlinkt, Gesetzesvorhaben über die Drucksachen des Bundestages. Beides sind amtliche Quellen. Die genannten Daten sind die Daten der Gesetze und Verordnungen selbst; verkündet werden sie einige Tage später, und das Inkrafttreten kann noch einmal deutlich später liegen. Die Einordnung hier ist allgemein gehalten und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.