Internet- und Computerstrafrecht
Ein Kommentar unter einem Video ist schnell geschrieben, und die Polizei ermittelt inzwischen auch wegen einzelner Beiträge. Daneben verteidige ich in Verfahren wegen Zugriffs auf fremde Daten und Konten.
Äußerungsdelikte in sozialen Medien
Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung nach §§ 185 bis 187 StGB werden auch dann verfolgt, wenn sie in einem Kommentar oder einer Direktnachricht erfolgen. Geschieht die Beleidigung öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts, erhöht sich der Strafrahmen. Daneben kommen Bedrohung nach § 241 StGB und bei bestimmten Äußerungen Volksverhetzung nach § 130 StGB in Betracht.
Die Grenze zwischen scharfer Kritik und strafbarer Beleidigung ist nicht immer leicht zu ziehen. Hierbei ist die Meinungsfreiheit zu berücksichtigen, und Gerichte müssen die Äußerung in ihrem Zusammenhang würdigen. Die Beleidigung ist grundsätzlich ein Antragsdelikt; der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden, nachdem der Betroffene von Tat und Täter erfahren hat. Beleidigungen gegen Personen des politischen Lebens, bis hin zur Kommunalpolitik, können auch ohne Antrag verfolgt und schwerer bestraft werden.
Daten, Konten und Computer
- Ausspähen und Abfangen von Daten nach §§ 202a und 202b StGB, etwa beim Zugriff auf fremde E-Mail- oder Social-Media-Konten
- Datenveränderung und Computersabotage nach §§ 303a und 303b StGB
- Computerbetrug nach § 263a StGB
- Nachstellung nach § 238 StGB, wenn jemand wiederholt und unbefugt nachgestellt wird, etwa über Nachrichten oder den Zugriff auf fremde Geräte, und das Leben des Betroffenen dadurch nicht unerheblich beeinträchtigt ist
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach § 201a StGB
Wie ermittelt wird
Ermittlungen im Internet beginnen häufig mit einer IP-Adresse oder einer Anfrage bei der Plattform. Bei Vorliegen eines Verdachts ordnen Gerichte auch wegen vergleichsweise geringer Vorwürfe Durchsuchungen an und stellen Smartphones und Computer sicher. Bei der Sicherstellung von Geräten ist aus meiner Sicht zu prüfen, ob sie überhaupt verhältnismäßig war und wann die Geräte zurückzugeben sind.
Wie ich vorgehe
Nach der Mandatierung beantrage ich Akteneinsicht. Danach prüfe ich unter anderem, ob sich der Beitrag oder Zugriff dem Mandanten tatsächlich zuordnen lässt, denn ein Anschluss oder Account wird oft von mehreren Personen genutzt. Bei Äußerungsdelikten kommt häufig eine Einstellung in Betracht, teilweise nach einer Entschuldigung oder Löschung. Beiträge sollten allerdings nicht eigenmächtig gelöscht werden, bevor das Vorgehen besprochen ist.
Fragen, die mir oft gestellt werden
Ich habe eine Anhörung wegen eines Kommentars bekommen. Muss ich antworten?
Nein. Als Beschuldigter müssen Sie sich zur Sache nicht äußern. Gerade bei Äußerungsdelikten ist eine schnelle schriftliche Rechtfertigung häufig ein Geständnis in eigenen Worten.
Wann bekomme ich mein beschlagnahmtes Handy zurück?
Das hängt davon ab, wie lange die Auswertung dauert und ob das Gerät als Beweismittel oder zur Einziehung benötigt wird. Gegen eine unverhältnismäßig lange Sicherstellung kann gerichtliche Entscheidung beantragt oder, wenn ein Gericht die Beschlagnahme angeordnet hat, Beschwerde eingelegt werden.