Internet- und Computerstrafrecht

Ein Kommentar unter einem Video ist schnell geschrieben, und die Polizei ermittelt inzwischen auch wegen einzelner Beiträge. Daneben verteidige ich in Verfahren wegen Zugriffs auf fremde Daten und Konten.

Häufige Fragen

Fragen, die mir oft gestellt werden

Ich habe eine Anhörung wegen eines Kommentars bekommen. Muss ich antworten?

Nein. Als Beschuldigter müssen Sie sich zur Sache nicht äußern. Gerade bei Äußerungsdelikten ist eine schnelle schriftliche Rechtfertigung häufig ein Geständnis in eigenen Worten.

Wann bekomme ich mein beschlagnahmtes Handy zurück?

Das hängt davon ab, wie lange die Auswertung dauert und ob das Gerät als Beweismittel oder zur Einziehung benötigt wird. Gegen eine unverhältnismäßig lange Sicherstellung kann gerichtliche Entscheidung beantragt oder, wenn ein Gericht die Beschlagnahme angeordnet hat, Beschwerde eingelegt werden.

Ermittlungen wegen eines Beitrags oder Accounts?

Rufen Sie an: 0351 / 45 04 217. Zu Beginn spreche ich stets die Kosten und die Erfolgsaussichten an.

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