Strafverteidiger Dresden

Ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist die Strafverteidigung. Ich verteidige bundesweit in sämtlichen Deliktsbereichen – in einigen wenigen großen Strafverfahren, darunter sogenannte OK-Verfahren (Organisierte Kriminalität), sowie in zahlreichen anderen Sachen.

Themen

Die Bereiche, in denen ich verteidige

Betäubungsmittelstrafrecht

Besitz, Handel, Einfuhr und Anbau – nach dem BtMG und seit 2024 auch nach dem Konsumcannabisgesetz.

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Wirtschaftsstrafrecht

Untreue, Insolvenzdelikte, Subventionsbetrug – mit dem Blick eines Diplom-Betriebswirts auf Bilanzen und Zahlungsflüsse.

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Steuerstrafrecht

Steuerhinterziehung, Steuerfahndung und die Frage, ob eine Selbstanzeige noch möglich ist.

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Arbeitgeberstrafrecht

Sozialversicherungsbeiträge, Scheinselbstständigkeit und Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

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Betrug und Vermögensdelikte

Diebstahl, Betrug, Unterschlagung und Hehlerei – vom Ladendiebstahl bis zum Warenbetrug im Internet.

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Geldwäsche

Weitergeleitete Überweisungen, verkaufte Konten und die Verdachtsmeldung der Bank.

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Körperverletzung und Gewalt

Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Raub – häufig mit der Frage der Notwehr.

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Sexualstrafrecht

Belästigung, sexueller Übergriff, kinder- und jugendpornografische Inhalte – Verfahren, die besondere Diskretion verlangen.

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Jugendstrafrecht

Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende – und was Eltern in dieser Lage wissen sollten.

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Haft und Untersuchungshaft

Festnahme, Haftbefehl, Haftprüfung – und der schnelle Besuch in der JVA.

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Internet- und Computerstrafrecht

Kommentare in sozialen Medien, fremde Accounts, Cyberstalking und Bildaufnahmen.

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Nebenklage für Opfer

Vertretung von Verletzten und Angehörigen – mit eigenen Rechten im Strafverfahren.

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Häufige Fragen

Fragen, die mir oft gestellt werden

Ab wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?

So früh wie möglich – idealerweise bereits nach der ersten Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren oder einer Vorladung. Zu Beginn werden häufig die entscheidenden Weichen gestellt, und als Beschuldigter sollten Sie sich vor einer Aussage anwaltlich beraten lassen.

Übernehmen Sie auch Pflichtverteidigungen?

Ja. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung vor, werde ich auch als Pflichtverteidiger tätig. Ob eine Bestellung in Betracht kommt, prüfe ich im Einzelfall.

Verteidigen Sie auch außerhalb von Dresden?

Ja. Die Strafverteidigung übernehme ich bundesweit, mit Büros in Dresden und Berlin.

Betroffen von einem Ermittlungsverfahren?

Rufen Sie an: 0351 / 45 04 217. Zu Beginn spreche ich stets die Kosten und die Erfolgsaussichten an.

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