Strafverteidiger Dresden
Ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist die Strafverteidigung. Ich verteidige bundesweit in sämtlichen Deliktsbereichen – in einigen wenigen großen Strafverfahren, darunter sogenannte OK-Verfahren (Organisierte Kriminalität), sowie in zahlreichen anderen Sachen.
Die Bereiche, in denen ich verteidige
Betäubungsmittelstrafrecht
Besitz, Handel, Einfuhr und Anbau – nach dem BtMG und seit 2024 auch nach dem Konsumcannabisgesetz.
Mehr lesen →Wirtschaftsstrafrecht
Untreue, Insolvenzdelikte, Subventionsbetrug – mit dem Blick eines Diplom-Betriebswirts auf Bilanzen und Zahlungsflüsse.
Mehr lesen →Steuerstrafrecht
Steuerhinterziehung, Steuerfahndung und die Frage, ob eine Selbstanzeige noch möglich ist.
Mehr lesen →Arbeitgeberstrafrecht
Sozialversicherungsbeiträge, Scheinselbstständigkeit und Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Mehr lesen →Betrug und Vermögensdelikte
Diebstahl, Betrug, Unterschlagung und Hehlerei – vom Ladendiebstahl bis zum Warenbetrug im Internet.
Mehr lesen →Geldwäsche
Weitergeleitete Überweisungen, verkaufte Konten und die Verdachtsmeldung der Bank.
Mehr lesen →Körperverletzung und Gewalt
Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Raub – häufig mit der Frage der Notwehr.
Mehr lesen →Sexualstrafrecht
Belästigung, sexueller Übergriff, kinder- und jugendpornografische Inhalte – Verfahren, die besondere Diskretion verlangen.
Mehr lesen →Jugendstrafrecht
Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende – und was Eltern in dieser Lage wissen sollten.
Mehr lesen →Haft und Untersuchungshaft
Festnahme, Haftbefehl, Haftprüfung – und der schnelle Besuch in der JVA.
Mehr lesen →Internet- und Computerstrafrecht
Kommentare in sozialen Medien, fremde Accounts, Cyberstalking und Bildaufnahmen.
Mehr lesen →Nebenklage für Opfer
Vertretung von Verletzten und Angehörigen – mit eigenen Rechten im Strafverfahren.
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Wirtschaftsstrafverfahren
Aufgrund meines abgeschlossenen Betriebswirtschaftsstudiums stehe ich auch für Wirtschaftsstrafverfahren zur Verfügung. Bilanzen, Buchhaltung und Zahlungsflüsse lassen sich so nicht nur rechtlich, sondern auch betriebswirtschaftlich einordnen.
Rechtsschutzversicherung und Pflichtverteidigung
Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung prüfe ich zunächst, ob diese die Kosten der Strafverteidigung übernimmt. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werde ich auch als sogenannter Pflichtverteidiger tätig.
Frühzeitig handeln
Aus meiner Erfahrung heraus ist es sinnvoll, möglichst frühzeitig bei Kenntnis vom Strafverfahren einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Bei Inhaftierung bemühe ich mich um einen Sprechschein bei der Staatsanwaltschaft für einen kurzfristigen Besuch in der JVA.
Vertretung als Nebenkläger
Neben der Verteidigung vertrete ich auch Opfer von Straftaten als Nebenkläger. Verkehrsstraftaten wie Fahrerflucht oder Nötigung im Straßenverkehr finden Sie unter Verkehrsrecht.
Fragen, die mir oft gestellt werden
Ab wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?
So früh wie möglich – idealerweise bereits nach der ersten Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren oder einer Vorladung. Zu Beginn werden häufig die entscheidenden Weichen gestellt, und als Beschuldigter sollten Sie sich vor einer Aussage anwaltlich beraten lassen.
Übernehmen Sie auch Pflichtverteidigungen?
Ja. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung vor, werde ich auch als Pflichtverteidiger tätig. Ob eine Bestellung in Betracht kommt, prüfe ich im Einzelfall.
Verteidigen Sie auch außerhalb von Dresden?
Ja. Die Strafverteidigung übernehme ich bundesweit, mit Büros in Dresden und Berlin.