Wirtschaftsstrafrecht

Aufgrund meines abgeschlossenen Betriebswirtschaftsstudiums stehe ich auch für Wirtschaftsstrafverfahren zur Verfügung. In diesen Verfahren entscheidet häufig nicht die Rechtsfrage, sondern das Verständnis der Zahlen.

Häufige Fragen

Fragen, die mir oft gestellt werden

Ich bin als Zeuge geladen, obwohl es um meine Firma geht. Soll ich hingehen?

Einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts müssen Sie folgen, einer Ladung der Polizei nur, wenn sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt. Bei Vorliegen eines Verdachts gegen Sie selbst sollten Sie vorher anwaltlich prüfen lassen, ob Sie tatsächlich nur Zeuge sind. Als Zeuge können Sie die Auskunft auf einzelne Fragen verweigern, deren Beantwortung Sie der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen würde.

Kann auch das Unternehmen belangt werden?

Ja. Gegen eine juristische Person oder Personengesellschaft kann nach § 30 OWiG eine Geldbuße von bis zu zehn Millionen Euro festgesetzt werden, wenn eine Leitungsperson eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat, durch die Pflichten des Unternehmens verletzt wurden oder das Unternehmen bereichert wurde oder werden sollte.

Ermittlungen gegen Sie oder Ihr Unternehmen?

Rufen Sie an: 0351 / 45 04 217. Zu Beginn spreche ich stets die Kosten und die Erfolgsaussichten an.

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