Führerschein und Fahrerlaubnisrecht

Für viele Mandanten ist der Führerschein wichtiger als die Geldstrafe. Wer beruflich auf das Fahren angewiesen ist, sollte die Weichen früh stellen, denn im Fahrerlaubnisrecht laufen Strafgericht und Verwaltungsbehörde teilweise nebeneinander.

Häufige Fragen

Fragen, die mir oft gestellt werden

Wann muss ich eine MPU machen?

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine MPU unter anderem an, wenn mit 1,6 Promille oder mehr gefahren wurde, bei wiederholten Alkoholverstößen oder vor der Neuerteilung nach einer Entziehung wegen acht Punkten. Bei Hinweisen auf Drogenkonsum verlangt sie zunächst meist ein ärztliches Gutachten; für Cannabis gelten eigene Regeln. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Kann ich nach der Sperrfrist einfach wieder fahren?

Nein. Nach einer Entziehung muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Den Antrag sollten Sie einige Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen, weil die Bearbeitung Zeit braucht.

Führerschein in Gefahr?

Rufen Sie an: 0351 / 45 04 217. Zu Beginn spreche ich stets die Kosten und die Erfolgsaussichten an.

Termin vereinbaren