Arbeitgeberstrafrecht

Im Arbeitsrecht vertrete ich bis auf wenige Ausnahmen die Arbeitgeberseite. Daher kenne ich die Stelle, an der ein arbeitsrechtliches Problem zu einem strafrechtlichen wird – meist geht es um Sozialversicherungsbeiträge.

Häufige Fragen

Fragen, die mir oft gestellt werden

Hafte ich als Geschäftsführer persönlich für die Beiträge?

Das kann der Fall sein. Der Geschäftsführer einer GmbH kann bei einer vorsätzlichen Straftat nach § 266a StGB auch zivilrechtlich persönlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, insbesondere für die Arbeitnehmeranteile. Den Vorsatz muss der Sozialversicherungsträger beweisen. Das ist im Einzelfall zu prüfen.

Die Rentenversicherung hat einen Nachforderungsbescheid erlassen. Was ist zu tun?

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch hat allerdings keine aufschiebende Wirkung; die Forderung ist zunächst trotzdem zu zahlen, sofern nicht die Aussetzung der Vollziehung beantragt und gewährt wird. Die Frist sollte nicht verstreichen, bevor die Einstufung und die Berechnung anwaltlich geprüft sind.

Prüfung durch den Zoll oder die Rentenversicherung?

Rufen Sie an: 0351 / 45 04 217. Zu Beginn spreche ich stets die Kosten und die Erfolgsaussichten an.

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