Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Arbeitsrecht, wobei ich bis auf wenige Ausnahmen nur die Arbeitgeberseite vertrete. Kleine sowie mittelständische Unternehmen berate und vertrete ich in sämtlichen arbeitsrechtlichen Bereichen.
Schwerpunkte für Arbeitgeber
Kündigungsschutzklage abwehren
Die Kündigung so vorbereiten, dass sie vor dem Arbeitsgericht hält – und die Klage führen, wenn sie kommt.
Mehr lesen →Arbeitszeitbetrug
Falsch erfasste Arbeitszeiten, verlängerte Pausen, Privates im Homeoffice – und wie der Arbeitgeber rechtssicher reagiert.
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Der Arbeitsvertrag
Aus meiner Sicht ist dem Arbeitsvertrag bei Abschluss besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Es ist im Einzelfall ärgerlich und teuer, bei Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht für die „Fehler" im Arbeitsvertrag bestraft zu werden. Klare Regelungen im Vertrag können Streitigkeiten und Ärger im Unternehmen häufig minimieren.
Kündigungen
Des Weiteren sollten auszusprechende Kündigungen vorher kurz mit einem Rechtsanwalt besprochen werden, um die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen. Hierbei muss beachtet werden, dass die Rechtsprechung teilweise enorme Anforderungen an die Begründetheit von arbeitgeberseitigen Kündigungen stellt.
Betriebsrat
Bei Vorhandensein von Betriebsräten berate ich Unternehmen über die zu gewährenden Mitbestimmungs- bzw. Mitwirkungsrechte des Betriebsrates. Verfahren vor den Arbeitsgerichten bezüglich Mitbestimmungsrechten sind teuer und sollten, wenn möglich, vermieden werden.
Wo ich tätig bin
Arbeitsrechtliche Mandate übernehme ich vor allem in Sachsen, Berlin und Brandenburg. Arbeitnehmern empfehle ich, sich zunächst an ihre Rechtsschutzversicherung zu wenden.
Fragen, die mir oft gestellt werden
Vertreten Sie auch Arbeitnehmer?
Bis auf wenige Ausnahmen vertrete ich nur die Arbeitgeberseite. Arbeitnehmern empfehle ich, zunächst ihre Rechtsschutzversicherung zu fragen, die häufig einen Anwalt benennen kann.
Wer trägt die Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht?
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst, und zwar unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Zu Beginn jedes Mandats spreche ich stets meine Kosten sowie die Erfolgsaussichten an.