Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Arbeitsrecht, wobei ich bis auf wenige Ausnahmen nur die Arbeitgeberseite vertrete. Kleine sowie mittelständische Unternehmen berate und vertrete ich in sämtlichen arbeitsrechtlichen Bereichen.

Häufige Fragen

Fragen, die mir oft gestellt werden

Vertreten Sie auch Arbeitnehmer?

Bis auf wenige Ausnahmen vertrete ich nur die Arbeitgeberseite. Arbeitnehmern empfehle ich, zunächst ihre Rechtsschutzversicherung zu fragen, die häufig einen Anwalt benennen kann.

Wer trägt die Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht?

In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst, und zwar unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Zu Beginn jedes Mandats spreche ich stets meine Kosten sowie die Erfolgsaussichten an.

Eine Kündigung steht an oder eine Klage ist eingegangen?

Rufen Sie an: 0351 / 45 04 217. Zu Beginn spreche ich stets die Kosten und die Erfolgsaussichten an.

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