Betrug und Vermögensdelikte

Vermögensdelikte reichen vom Ladendiebstahl bis zum gewerbsmäßigen Betrug. So unterschiedlich die Vorwürfe sind, so unterschiedlich sind die Wege, auf denen sich ein solches Verfahren beenden lässt.

Häufige Fragen

Fragen, die mir oft gestellt werden

Ich habe beim Online-Verkauf nicht geliefert. Ist das automatisch Betrug?

Nein. Betrug setzt voraus, dass Sie schon beim Verkauf getäuscht haben, etwa weil Sie nicht liefern wollten oder ernsthaft damit rechneten, nicht liefern zu können. Eine spätere, unvorhergesehene Leistungsstörung ist zunächst eine zivilrechtliche Angelegenheit.

Wird ein erster Ladendiebstahl eingestellt?

Häufig, aber nicht immer. Bei geringem Warenwert und ohne Vorstrafen stellen Staatsanwaltschaften das Verfahren oft ein oder beantragen beim Gericht einen Strafbefehl. Wie das Verfahren endet, hängt auch vom Verhalten nach der Tat ab.

Vorwurf Betrug oder Diebstahl?

Rufen Sie an: 0351 / 45 04 217. Zu Beginn spreche ich stets die Kosten und die Erfolgsaussichten an.

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