Fahrerflucht

Der Vorwurf der Fahrerflucht trifft oft Menschen, die den Anstoß beim Rangieren gar nicht bemerkt haben. Juristisch heißt die Tat unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, und sie gefährdet neben dem Führerschein auch den Versicherungsschutz.

Häufige Fragen

Fragen, die mir oft gestellt werden

Die Polizei will meinen Führerschein. Muss ich ihn herausgeben?

Wird die Beschlagnahme angeordnet, müssen Sie den Führerschein herausgeben. Sie können der Beschlagnahme aber widersprechen; dann entscheidet ein Gericht. Das sollten Sie festhalten lassen.

Ich habe erst später gemerkt, dass ich ein Auto gestreift habe. Was soll ich tun?

Lassen Sie sich sofort beraten. Wer den Anstoß am Unfallort nicht bemerkt hat, handelte nicht vorsätzlich und macht sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dadurch strafbar, dass er sich später nicht meldet. Ob sich eine nachträgliche Meldung dennoch empfiehlt, etwa wegen der Versicherung, sollte vorher besprochen werden.

Vorwurf Fahrerflucht?

Rufen Sie an: 0351 / 45 04 217. Zu Beginn spreche ich stets die Kosten und die Erfolgsaussichten an.

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