Arbeitszeitbetrug

Arbeitszeitbetrug ist einer der Fälle, in denen Arbeitsrecht und Strafrecht unmittelbar aufeinandertreffen. Für den Arbeitgeber ist dabei weniger die Frage entscheidend, ob der Verdacht stimmt, als die Frage, ob er ihn beweisen kann.

Häufige Fragen

Fragen, die mir oft gestellt werden

Muss ich den Mitarbeiter vor der Kündigung anhören?

Für eine Verdachtskündigung ja, sonst ist sie unwirksam. Bei einer Tatkündigung ist eine Anhörung zwar nicht zwingend, aus meiner Sicht aber regelmäßig sinnvoll, weil sie den Sachverhalt klärt.

Wie schnell muss ich nach der Entdeckung kündigen?

Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen zugehen. Ermittlungen und eine Anhörung können den Beginn der Frist hinausschieben, wenn sie zügig durchgeführt werden.

Verdacht auf Arbeitszeitbetrug?

Rufen Sie an: 0351 / 45 04 217. Zu Beginn spreche ich stets die Kosten und die Erfolgsaussichten an.

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