Nötigung im Straßenverkehr

Anzeigen wegen Nötigung im Straßenverkehr beruhen häufig auf der Schilderung eines anderen Verkehrsteilnehmers, der sich bedrängt gefühlt hat. Nicht jedes dichte Auffahren und nicht jedes Bremsmanöver ist aber eine Straftat.

Häufige Fragen

Fragen, die mir oft gestellt werden

Der andere Fahrer hat mich zuerst provoziert. Spielt das eine Rolle?

Das kann bei der Frage der Verwerflichkeit und bei der Strafzumessung eine Rolle spielen. Eine Rechtfertigung für eigenes nötigendes Verhalten ist es in der Regel nicht.

Darf ich selbst eine Dashcam-Aufnahme vorlegen?

Grundsätzlich ja; Gerichte verwerten solche Aufnahmen nach einer Abwägung im Einzelfall. Eine anlasslose Daueraufzeichnung verstößt allerdings gegen den Datenschutz und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Bevor Sie eine Aufnahme an die Polizei geben, sollte sie deshalb geprüft werden, zumal sie auch Umstände zeigen kann, die Sie belasten.

Anzeige wegen Nötigung erhalten?

Rufen Sie an: 0351 / 45 04 217. Zu Beginn spreche ich stets die Kosten und die Erfolgsaussichten an.

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