Geldwäsche

Seit 2021 kann jede Straftat Vortat einer Geldwäsche sein. Seitdem erreichen mich zunehmend Verfahren gegen Menschen, die ihr Konto zur Verfügung gestellt oder Geld weitergeleitet haben, ohne sich als Täter zu sehen.

Häufige Fragen

Fragen, die mir oft gestellt werden

Ich wusste nicht, dass das Geld aus einem Betrug stammt. Bin ich trotzdem strafbar?

Möglicherweise. Strafbar ist auch die leichtfertige Geldwäsche, also das grobe Verkennen der Herkunft, obwohl sie sich nach den Umständen aufdrängen musste. Ob das bei Ihnen der Fall ist, lässt sich erst anhand der Akte beurteilen.

Muss ich das Geld zurückzahlen?

Neben zivilrechtlichen Rückforderungen der Geschädigten ordnet das Gericht im Strafverfahren die Einziehung an. Nach der Rechtsprechung kann sie den gesamten Betrag erfassen, über den Sie verfügen konnten, auch wenn das Geld weitergeleitet wurde. Ist der Geschädigte bereits entschädigt, entfällt sie insoweit.

Konto gesperrt, Ermittlungsverfahren eingeleitet?

Rufen Sie an: 0351 / 45 04 217. Zu Beginn spreche ich stets die Kosten und die Erfolgsaussichten an.

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