Sexualstrafrecht

Ein Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht trifft Beschuldigte oft härter als jede andere Anschuldigung, und zwar lange vor einem Urteil. Diese Verfahren führe ich mit besonderer Sorgfalt und Diskretion.

Häufige Fragen

Fragen, die mir oft gestellt werden

Soll ich mich bei der anzeigenden Person melden, um die Sache zu klären?

Nein. Ein solcher Kontakt kann als Versuch der Einflussnahme gewertet werden und im schlimmsten Fall einen Haftgrund begründen. Klärende Gespräche gehören in die Hände des Verteidigers.

Erfährt mein Arbeitgeber von dem Verfahren?

Grundsätzlich nicht. In bestimmten Fällen, etwa bei Beamten oder bei Tätigkeiten mit Kindern, sind jedoch Mitteilungen der Justiz an Dienstherren oder Aufsichtsbehörden vorgesehen. Das prüfe ich im Einzelfall.

Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht?

Rufen Sie an: 0351 / 45 04 217. Zu Beginn spreche ich stets die Kosten und die Erfolgsaussichten an.

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