Steuerstrafrecht

Ein Steuerstrafverfahren beginnt oft mit einer Betriebsprüfung, die eine andere Richtung nimmt, oder mit einem Besuch der Steuerfahndung. Ab diesem Zeitpunkt gelten andere Regeln als im Besteuerungsverfahren.

Häufige Fragen

Fragen, die mir oft gestellt werden

Darf ich mit dem Prüfer weiter normal sprechen?

Bei Einleitung eines Steuerstrafverfahrens sollten Sie Angaben zu strafrechtlich relevanten Sachverhalten nur noch nach anwaltlicher Beratung machen. Ihre steuerlichen Mitwirkungspflichten bestehen fort, sie können aber nicht mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, soweit Sie sich damit selbst belasten würden. Das Finanzamt darf dann allerdings schätzen.

Wann verjährt eine Steuerhinterziehung?

Die strafrechtliche Verfolgungsverjährung beträgt grundsätzlich fünf Jahre, in bestimmten besonders schweren Fällen fünfzehn Jahre. Wann die Frist beginnt, hängt von der Steuerart und dem Zeitpunkt der Veranlagung ab und ist im Einzelfall zu berechnen. Steuerlich kann die Nachzahlung wegen der längeren Festsetzungsfrist auch dann noch verlangt werden, wenn die Tat strafrechtlich verjährt ist.

Post von der Steuerfahndung?

Rufen Sie an: 0351 / 45 04 217. Zu Beginn spreche ich stets die Kosten und die Erfolgsaussichten an.

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