Strafverteidigung mit Erfahrung und Weitblick.
Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzlei in Dresden-Johannstadt, bundesweit vor Gericht. Schwerpunkte:
Straf-, Arbeits- und Verkehrsrecht.
Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme? Rufen Sie an, bevor Sie aussagen: 0351 / 45 04 217
Rechtsanwaltskanzlei Boldt
Egal ob Sie eine Anklage bzw. einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder Mitarbeiter einstellen möchten, es ist stets ratsam, mit einem Strafverteidiger bzw. erfahrenen Rechtsanwalt die Sache zu besprechen. Zum einen sind teilweise wichtige Fristen einzuhalten, zum anderen werden häufig zu Beginn eines Vorgangs die entscheidenden Weichen gestellt.
Zu Beginn jedes Mandats spreche ich stets meine Kosten sowie die Erfolgsaussichten der Sache an. Es ist mir wichtig, Erfolgsaussichten und Kostenrisiko ehrlich einzuschätzen und erst dann zu entscheiden, ob ich über eine Erstberatung hinaus tätig werden soll.
Rufen Sie deshalb einfach bei mir im Büro an oder senden Sie eine Mail.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte
Strafrecht
Verteidigung in sämtlichen Deliktsbereichen – von Betäubungsmittel- und Wirtschaftsstrafrecht bis zur Untersuchungshaft – sowie als Pflichtverteidiger. Auch Vertretung von Opfern als Nebenkläger.
Strafverteidigung ansehen →Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung überwiegend der Arbeitgeberseite – von Arbeitsverträgen über die Abwehr von Kündigungsschutzklagen bis zum Arbeitszeitbetrug.
Arbeitsrecht ansehen →Verkehrsrecht
Verteidigung in Bußgeldsachen, Führerschein- und Fahrerlaubnisfragen sowie bei Fahrerflucht, Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr.
Verkehrsrecht ansehen →So läuft ein Mandat ab
Erstkontakt
Sie schildern Ihr Anliegen telefonisch oder per Mail. Wir vereinbaren zeitnah einen Termin – bei Eilbedürftigkeit auch kurzfristig.
Ersteinschätzung
In einem offenen Gespräch bespreche ich Erfolgsaussichten, mögliche Strategien sowie die Kosten – ehrlich und nachvollziehbar.
Akteneinsicht & Strategie
Nach der Mandatierung beantrage ich Akteneinsicht, stelle bei Bedarf eine Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung und stimme die Verteidigung mit Ihnen ab.
Vertretung
Ich vertrete Sie gegenüber Ermittlungsbehörden und vor Gericht – von der ersten Vernehmung bis zum Urteil.
Kosten & Transparenz: Anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Die Gebühr für eine Erstberatung ist für Verbraucher gesetzlich begrenzt. Kosten und Erfolgsaussichten spreche ich stets an, bevor ein Mandat über die Erstberatung hinaus zustande kommt.
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung?
Die Kosten einer Erstberatung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gesetzlich begrenzt und beträgt höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Den konkreten Rahmen bespreche ich mit Ihnen offen, bevor ein Mandat zustande kommt.
Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter erhalten – was soll ich tun?
Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, gegenüber der Polizei zur Sache auszusagen. In aller Regel ist es ratsam, zunächst von diesem Schweigerecht Gebrauch zu machen und vor jeder Äußerung anwaltlichen Rat einzuholen, damit zuerst Akteneinsicht genommen und die Verteidigung abgestimmt werden kann.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt, hängt vom Rechtsgebiet und von Ihrem Vertrag ab. Im Straf- und Verkehrsrecht besteht häufig Deckung. Nach der Mandatierung stelle ich – sofern eine Versicherung besteht – eine Deckungsanfrage und kläre die Kostenübernahme für Sie.
Sind Sie nur in Dresden oder auch bundesweit tätig?
Meine Kanzlei hat ihren Hauptsitz in Dresden-Johannstadt; in Berlin unterhalte ich eine Zweigstelle. Ich verteidige und vertrete bundesweit vor Gericht.
Verteidigung ist Vertrauenssache
Fachanwalt für Strafrecht
Nachgewiesene besondere Kenntnisse und Erfahrung im Strafrecht – vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision, auch in Wirtschaftsstrafsachen und großen OK-Verfahren.
Bundesweit vor Gericht
Hauptsitz in Dresden-Johannstadt, Zweigstelle in Berlin – Verteidigung und Vertretung an jedem Gericht in Deutschland, mit persönlichem Ansprechpartner.
Transparente Kosten
Erfolgsaussichten und Kostenrisiko werden zu Beginn jedes Mandats offen besprochen – erst danach fällt die Entscheidung, ob ein Mandat zustande kommt.
Was sich gerade ändert
Wissen für den Ernstfall
Polizeiliche Vorladung erhalten
Müssen Sie zur Polizei? Was Sie als Beschuldigter oder Zeuge wissen sollten – und warum Schweigen meist der erste richtige Schritt ist.
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Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung. Wie die Frist läuft und wann sich der Einspruch auf einzelne Punkte beschränken lässt.
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Fristen, Erfolgsaussichten und typische Messfehler – wann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wirklich lohnt.
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Der Unterschied entscheidet, wann Sie wieder fahren dürfen: Sperrfrist, Vier-Monats-Regel und berufliche Härtefälle.
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