Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafrecht steht nicht die Strafe, sondern die Erziehung im Vordergrund. Das eröffnet Möglichkeiten, die das Erwachsenenstrafrecht nicht kennt – vorausgesetzt, sie werden frühzeitig genutzt.

Häufige Fragen

Fragen, die mir oft gestellt werden

Muss mein Kind der Vorladung zur Polizei folgen?

Als Beschuldigter nicht; einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts muss er dagegen folgen. Bei einer polizeilichen Vorladung melde ich mich bei der Polizei und teile mit, dass zunächst Akteneinsicht genommen wird.

Wird mein Kind vorbestraft sein?

Das hängt von der Entscheidung ab. Viele Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz werden nur in das Erziehungsregister eingetragen, das nicht im Führungszeugnis erscheint. Bei Jugendstrafe erfolgt eine Eintragung in das Bundeszentralregister. Eine zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe von höchstens zwei Jahren erscheint allerdings in der Regel nicht im Führungszeugnis, außer bei bestimmten Sexualdelikten.

Ihr Kind hat eine Vorladung erhalten?

Rufen Sie an: 0351 / 45 04 217. Zu Beginn spreche ich stets die Kosten und die Erfolgsaussichten an.

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