Körperverletzung und Gewaltdelikte

Bei Gewaltdelikten entscheidet sich viel an wenigen Sekunden, die mehrere Beteiligte unterschiedlich erlebt haben. Die erste Aussage gegenüber der Polizei hat hierbei besonderes Gewicht, im Guten wie im Schlechten.

Häufige Fragen

Fragen, die mir oft gestellt werden

Die andere Seite hat mich zuerst angegriffen. Soll ich selbst Anzeige erstatten?

Das kann sinnvoll sein, sollte aber vorher besprochen werden. Mit einer eigenen Anzeige machen Sie Angaben zum Geschehen, die auch im Verfahren gegen Sie verwertet werden.

Kann ein Verfahren eingestellt werden, wenn der Geschädigte seinen Strafantrag zurücknimmt?

Bei der einfachen Körperverletzung ist das häufig der Fall, aber nicht zwingend. Bejaht die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse, kann sie das Verfahren auch ohne Strafantrag fortführen. Ein zurückgenommener Strafantrag kann nicht erneut gestellt werden, und die Kosten des Verfahrens trägt dann häufig der Antragsteller. Bei der gefährlichen Körperverletzung ist ein Strafantrag nicht erforderlich.

Vorwurf Körperverletzung?

Rufen Sie an: 0351 / 45 04 217. Zu Beginn spreche ich stets die Kosten und die Erfolgsaussichten an.

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