Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr

Nach einem Verkehrsunfall mit Verletzten leitet die Polizei regelmäßig ein Strafverfahren ein. Betroffene sind häufig überrascht, denn sie haben weder etwas Böses gewollt noch den Unfall als Straftat erlebt.

Häufige Fragen

Fragen, die mir oft gestellt werden

Ich habe mich am Unfallort entschuldigt. Ist das ein Schuldeingeständnis?

Nicht automatisch. Eine Entschuldigung ist menschlich verständlich und wird von Gerichten nicht ohne Weiteres als Geständnis gewertet. Weitere Angaben zum Hergang sollten Sie aber erst nach Akteneinsicht machen.

Bekomme ich einen Eintrag im Führungszeugnis?

Eine Einstellung des Verfahrens führt zu keiner Eintragung. Eine Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen erscheint nicht im Führungszeugnis, wenn keine weitere Strafe im Register eingetragen ist, wird aber im Bundeszentralregister vermerkt.

Strafverfahren nach einem Unfall?

Rufen Sie an: 0351 / 45 04 217. Zu Beginn spreche ich stets die Kosten und die Erfolgsaussichten an.

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