Kündigungsschutzklage abwehren

Ob eine Kündigungsschutzklage Erfolg hat, entscheidet sich meist vor dem Ausspruch der Kündigung. Auszusprechende Kündigungen sollten deshalb vorher kurz mit einem Rechtsanwalt besprochen werden.

Häufige Fragen

Fragen, die mir oft gestellt werden

Muss ich eine Abfindung zahlen?

Einen allgemeinen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Abfindungen entstehen meist durch einen Vergleich, weil beide Seiten das Prozessrisiko vermeiden wollen. Daneben kann das Gericht das Arbeitsverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen gegen eine Abfindung auflösen, und bei Betriebsänderungen können Sozialpläne Abfindungen vorsehen. Ihre Höhe hängt maßgeblich von den Erfolgsaussichten der Klage ab.

Die Klage ist eingegangen. Wie schnell muss ich reagieren?

Das Gericht setzt Fristen und lädt zum Gütetermin, der nach dem Gesetz innerhalb von zwei Wochen nach Klageerhebung stattfinden soll. Sie sollten sich unmittelbar nach Zustellung beraten lassen, damit Unterlagen und Zeugen rechtzeitig zusammengestellt werden können.

Kündigungsschutzklage eingegangen?

Rufen Sie an: 0351 / 45 04 217. Zu Beginn spreche ich stets die Kosten und die Erfolgsaussichten an.

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