Verkehrsrecht

Ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Verkehrsrecht. Hierzu gehören die Verteidigung in Bußgeldsachen, das Fahrerlaubnisrecht und Verkehrsstraftaten – nicht dagegen die Regulierung von Unfallschäden.

Häufige Fragen

Fragen, die mir oft gestellt werden

Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Das lässt sich erst nach Akteneinsicht sagen. Bei Vorliegen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung ist das Kostenrisiko meist gering; ohne Versicherung bespreche ich die Kosten vorher mit Ihnen.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch Verkehrsstraftaten?

Bei fahrlässigen Delikten in der Regel ja. Bei Vorsatztaten wie Fahrerflucht oder Nötigung besteht Deckung häufig nur unter Vorbehalt und entfällt bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes. Das prüfe ich zu Beginn mit einer Deckungsanfrage.

Bußgeldbescheid, Anhörung oder Führerschein weg?

Rufen Sie an: 0351 / 45 04 217. Zu Beginn spreche ich stets die Kosten und die Erfolgsaussichten an.

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