Verkehrsrecht
Ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Verkehrsrecht. Hierzu gehören die Verteidigung in Bußgeldsachen, das Fahrerlaubnisrecht und Verkehrsstraftaten – nicht dagegen die Regulierung von Unfallschäden.
Womit ich im Verkehrsrecht befasst bin
Führerschein und Fahrerlaubnis
Entziehung, Sperrfrist, MPU, Punkte und Probezeit – wenn der Führerschein auf dem Spiel steht.
Mehr lesen →Bußgeldsachen
Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Blitzer, Rotlicht und Fahrverbot.
Mehr lesen →Fahrlässige Körperverletzung
Nach einem Unfall mit Verletzten – wenn aus dem Unfall ein Strafverfahren wird.
Mehr lesen →Fahrerflucht
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – vom Parkrempler bis zum Unfall mit Verletzten.
Mehr lesen →Nötigung im Straßenverkehr
Drängeln, Ausbremsen, Blockieren – und die Frage, wer was beweisen kann.
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Bußgeldverfahren
Bei den meisten Bußgeldverfahren geht es um Geschwindigkeitsübertretungen. Hierbei geht es um folgende Fragen:
- Sind die Messungen korrekt erfolgt (z. B. Eichung, Aufbau der Messeinrichtungen, Schulung der Messbeamten)?
- Wer ist der Fahrer des Fahrzeuges gewesen?
- Kann im Einzelfall von einem Fahrverbot abgesehen werden?
Daneben sind auch Führerscheinfragen hinsichtlich der Punkte zu berücksichtigen.
Ablauf
Bei Verkehrsdelikten ist folgender Ablauf üblich: Nach der Mandatierung stelle ich – sofern eine entsprechende Versicherung vorhanden ist – eine Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung und beantrage Akteneinsicht bei der zuständigen Stelle. Danach bespreche ich mit Ihnen das Vorgehen.
Wo ich tätig bin
Verkehrsstraftaten verteidige ich bundesweit. Bußgeld- und Fahrerlaubnissachen übernehme ich vor allem in Sachsen, Berlin und Brandenburg. Ansprüche aus Verkehrsunfällen, also die Regulierung von Sach- und Personenschäden, bearbeite ich nicht.
Fragen, die mir oft gestellt werden
Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Das lässt sich erst nach Akteneinsicht sagen. Bei Vorliegen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung ist das Kostenrisiko meist gering; ohne Versicherung bespreche ich die Kosten vorher mit Ihnen.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch Verkehrsstraftaten?
Bei fahrlässigen Delikten in der Regel ja. Bei Vorsatztaten wie Fahrerflucht oder Nötigung besteht Deckung häufig nur unter Vorbehalt und entfällt bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes. Das prüfe ich zu Beginn mit einer Deckungsanfrage.