Bußgeldsachen

Bei den meisten Bußgeldverfahren geht es um Geschwindigkeitsübertretungen. Hierbei geht es selten nur um das Bußgeld – entscheidend sind meist die Punkte und ein mögliches Fahrverbot.

Häufige Fragen

Fragen, die mir oft gestellt werden

Ich war nicht selbst gefahren. Muss ich den Fahrer benennen?

Als Halter sind Sie nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen, wenn Sie sich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten würden. Die Behörde kann bei Nichtfeststellung des Fahrers allerdings eine Fahrtenbuchauflage anordnen, und zwar auch dann, wenn Sie von diesem Recht berechtigt Gebrauch gemacht haben.

Was kostet ein Einspruch ohne Rechtsschutzversicherung?

Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab, insbesondere davon, ob es zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht kommt. Die voraussichtlichen Kosten bespreche ich vor der Mandatierung mit Ihnen.

Bußgeldbescheid erhalten?

Rufen Sie an: 0351 / 45 04 217. Zu Beginn spreche ich stets die Kosten und die Erfolgsaussichten an.

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