Nebenklage für Opfer von Straftaten

Neben der Verteidigung vertrete ich auch Opfer von Straftaten als Nebenkläger. Wer die Arbeit eines Verteidigers kennt, weiß, wo die Rechte des Verletzten im Verfahren tatsächlich wirken.

Häufige Fragen

Fragen, die mir oft gestellt werden

Muss ich Strafanzeige erstatten, bevor ich einen Anwalt beauftrage?

Nein. Es ist häufig sinnvoll, sich vor der Anzeige beraten zu lassen. Bei Antragsdelikten ist allerdings die Frist von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter zu beachten.

Kann ich als Nebenkläger verhindern, dass das Verfahren eingestellt wird?

Nicht in jedem Fall. Der Nebenkläger ist vor bestimmten Entscheidungen anzuhören und kann Stellung nehmen, eine Einstellung nach §§ 153 oder 153a StPO kann er jedoch in der Regel nicht verhindern.

Opfer einer Straftat geworden?

Rufen Sie an: 0351 / 45 04 217. Zu Beginn spreche ich stets die Kosten und die Erfolgsaussichten an.

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