Nebenklage für Opfer von Straftaten
Neben der Verteidigung vertrete ich auch Opfer von Straftaten als Nebenkläger. Wer die Arbeit eines Verteidigers kennt, weiß, wo die Rechte des Verletzten im Verfahren tatsächlich wirken.
Wer sich anschließen kann
Die Nebenklage ist nach § 395 StPO bei bestimmten Straftaten zulässig. Hierzu gehören insbesondere die meisten Sexualdelikte, Körperverletzungsdelikte, versuchte Tötungsdelikte, Nachstellung und schwere Fälle der Freiheitsberaubung. Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten und Lebenspartner eines durch eine Straftat Getöteten können sich ebenfalls anschließen. Bei anderen Delikten, etwa einer fahrlässigen Körperverletzung, ist die Nebenklage möglich, wenn dies aus besonderen Gründen, insbesondere wegen schwerer Folgen der Tat, geboten erscheint.
Was die Nebenklage bewirkt
Als Nebenkläger ist der Verletzte nicht nur Zeuge, sondern Beteiligter mit eigenen Rechten. Über seinen Anwalt kann er die Akte einsehen, an der gesamten Hauptverhandlung teilnehmen, Fragen stellen, Beweisanträge stellen und Erklärungen abgeben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er ein Urteil auch mit Rechtsmitteln angreifen.
Daneben lässt sich im sogenannten Adhäsionsverfahren ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bereits im Strafverfahren geltend machen. Das erspart unter Umständen einen gesonderten Zivilprozess. Gegen Jugendliche ist das Adhäsionsverfahren allerdings ausgeschlossen, und die Nebenklage ist dort nur bei schweren Verbrechen möglich.
Kosten
Bei Vorliegen bestimmter schwerer Taten, etwa vieler Sexual- und Gewaltdelikte, bestellt das Gericht dem Nebenkläger auf Antrag einen Rechtsanwalt als Beistand auf Staatskosten, unabhängig vom Einkommen. In anderen Fällen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht. Wird der Angeklagte verurteilt, hat er in der Regel auch die notwendigen Auslagen des Nebenklägers zu tragen. Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung prüfe ich zunächst, ob diese die Kosten übernimmt.
Wie ich vorgehe
Nach der Mandatierung erkläre ich den Anschluss als Nebenkläger bzw. beantrage die Bestellung als Beistand und nehme Akteneinsicht. Danach bespreche ich mit dem Mandanten, was ihn in der Hauptverhandlung erwartet. Viele Verletzte fürchten die eigene Aussage am meisten. Hierzu gehören Fragen wie der Ausschluss der Öffentlichkeit oder die Vernehmung in Abwesenheit des Angeklagten, die im Einzelfall beantragt werden können. Daneben kann eine psychosoziale Prozessbegleitung hinzugezogen werden, die in bestimmten Fällen kostenlos beigeordnet wird.
Fragen, die mir oft gestellt werden
Muss ich Strafanzeige erstatten, bevor ich einen Anwalt beauftrage?
Nein. Es ist häufig sinnvoll, sich vor der Anzeige beraten zu lassen. Bei Antragsdelikten ist allerdings die Frist von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter zu beachten.
Kann ich als Nebenkläger verhindern, dass das Verfahren eingestellt wird?
Nicht in jedem Fall. Der Nebenkläger ist vor bestimmten Entscheidungen anzuhören und kann Stellung nehmen, eine Einstellung nach §§ 153 oder 153a StPO kann er jedoch in der Regel nicht verhindern.