Diebstahlsverdacht im Betrieb – erst prüfen, dann kündigen

Ein Verdacht im Betrieb erzeugt sofort Druck. Der Schaden steht im Raum, die Belegschaft redet, und die Kündigung liegt nahe. Ob sie später vor dem Arbeitsgericht hält, entscheidet sich meist in den ersten Tagen – an Punkten, die mit dem Vorwurf selbst wenig zu tun haben.

Zwei Wochen entscheiden über die Kündigung.

Vor dem Ausspruch lässt sich in einem kurzen Gespräch klären, ob Anhörung, Frist und Beteiligung des Betriebsrates tragen.

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