Strafbefehl erhalten – Sie haben zwei Wochen
Ein Strafbefehl kommt mit der Post und wirkt harmlos. Er ist eine Verurteilung: Wer die Einspruchsfrist verstreichen lässt, ist rechtskräftig verurteilt, ohne je vor Gericht gestanden zu haben.
Was ein Strafbefehl ist
Der Strafbefehl ist ein schriftliches Verfahren: Die Staatsanwaltschaft beantragt ihn, das Amtsgericht erlässt ihn ohne Hauptverhandlung. Er kann Geldstrafe, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis und unter engen Voraussetzungen auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zur Bewährung enthalten. Wird er rechtskräftig, steht er einem Urteil gleich – mit allen Folgen, auch für das Führungszeugnis.
Die Frist beträgt zwei Wochen
Ab Zustellung haben Sie zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Maßgeblich ist das Datum auf dem Briefumschlag beziehungsweise der Zustellungsurkunde, nicht der Tag, an dem Sie den Brief gelesen haben. Heben Sie den Umschlag deshalb auf. Die Frist ist eine Notfrist: Läuft sie ab, hilft nur noch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, und die setzt einen unverschuldeten Fristversäumnis voraus.
Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden
Der Einspruch ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim zuständigen Amtsgericht einzulegen. Eine Begründung ist nicht erforderlich – das ist wichtig, weil sich der Einspruch so fristwahrend einlegen lässt, bevor überhaupt Akteneinsicht bestand. Erst danach lässt sich beurteilen, was der Vorwurf tatsächlich hergibt.
Der Einspruch lässt sich beschränken
Häufig geht es nicht um das Ob, sondern um das Wieviel. Der Einspruch kann auf einzelne Punkte beschränkt werden, etwa auf die Höhe der Tagessätze bei ungünstig geschätztem Einkommen oder auf die Rechtsfolgen insgesamt. Das begrenzt den Verhandlungsstoff und hält das Risiko überschaubar. Eine Verschlechterung durch das Gericht ist beim Strafbefehlseinspruch grundsätzlich nicht ausgeschlossen – auch deshalb gehört die Frage der Beschränkung besprochen, bevor der Einspruch begründet wird.
Die nächsten Schritte
- Zustellungsdatum feststellen – Briefumschlag aufbewahren.
- Fristwahrend Einspruch einlegen, zunächst ohne Begründung.
- Akteneinsicht beantragen lassen.
- Erst danach entscheiden, ob und worauf der Einspruch beschränkt wird.
- Nichts an die Staatsanwaltschaft schreiben, bevor der Akteninhalt bekannt ist.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Dann wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil: Die Strafe wird vollstreckt und die Verurteilung ins Bundeszentralregister eingetragen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumnis kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht, und die ist ihrerseits an kurze Fristen gebunden.
Muss ich den Einspruch begründen?
Nein. Der Einspruch ist ohne Begründung wirksam. Das ist in der Praxis entscheidend, weil er sich so innerhalb der zwei Wochen einlegen lässt und die inhaltliche Auseinandersetzung erst nach Akteneinsicht stattfindet.
Bekomme ich durch einen Strafbefehl einen Eintrag im Führungszeugnis?
Das hängt von der Höhe der Strafe ab. Eine Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen erscheint bei einer ersten Verurteilung in der Regel nicht im Führungszeugnis, wohl aber im Bundeszentralregister. Gerade deshalb lohnt sich der Blick darauf, ob die Tagessatzzahl reduziert werden kann.
Ulli H. Boldt · Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht · Stand: Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.