Strafbefehl erhalten – Sie haben zwei Wochen

Ein Strafbefehl kommt mit der Post und wirkt harmlos. Er ist eine Verurteilung: Wer die Einspruchsfrist verstreichen lässt, ist rechtskräftig verurteilt, ohne je vor Gericht gestanden zu haben.

Die Frist läuft ab Zustellung.

Zwei Wochen sind knapp – der Einspruch lässt sich fristwahrend einlegen und die Begründung nach Akteneinsicht nachreichen.

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