Hausdurchsuchung – was Sie dürfen und was Sie lassen sollten
Eine Durchsuchung läuft schnell ab und lässt wenig Zeit zum Überlegen. Wenige richtige Entscheidungen in den ersten Minuten entscheiden oft über den weiteren Verlauf des Verfahrens.
Lassen Sie sich den Beschluss zeigen
Eine Durchsuchung der Wohnung setzt grundsätzlich einen richterlichen Beschluss voraus. Lassen Sie sich diesen aushändigen oder zumindest zeigen und lesen Sie, gegen wen er sich richtet, welche Tat ihm zugrunde liegt und wonach gesucht werden soll. Ohne Beschluss dürfen die Beamten nur bei Gefahr im Verzug durchsuchen – dieser Ausnahmefall wird in der Praxis häufiger bemüht, als er tatsächlich vorliegt.
Widersprechen, aber nicht behindern
Erklären Sie ausdrücklich, dass Sie mit der Durchsuchung nicht einverstanden sind, und lassen Sie diesen Widerspruch protokollieren. Das ändert nichts daran, dass die Durchsuchung stattfindet – es hält aber den Weg offen, sie später gerichtlich überprüfen zu lassen. Wer dagegen zustimmt, verzichtet unter Umständen auf genau diese Überprüfung. Körperlichen Widerstand sollten Sie in keinem Fall leisten; er führt nur zu einem weiteren Verfahren.
Sagen Sie nichts zur Sache
Während einer Durchsuchung entstehen zwangsläufig Gespräche, und vieles davon landet später im Vermerk. Angaben zur Person müssen Sie machen – Name, Geburtsdatum, Anschrift. Zur Sache selbst müssen und sollten Sie nichts sagen, auch nicht erklärend oder beschwichtigend. Was harmlos gemeint ist, liest sich in der Akte oft anders.
Achten Sie auf das Verzeichnis der beschlagnahmten Sachen
Alles, was mitgenommen wird, gehört in ein Sicherstellungsverzeichnis. Lassen Sie sich eine Ausfertigung geben und prüfen Sie, ob sie vollständig ist. Bestehen Sie darauf, dass Gegenstände förmlich beschlagnahmt und nicht nur „freiwillig herausgegeben“ werden – auch das erhält die Möglichkeit der späteren Überprüfung. Handys und Rechner werden regelmäßig komplett ausgewertet.
Die nächsten Schritte
- Beschluss zeigen lassen und den Tatvorwurf notieren.
- Der Durchsuchung ausdrücklich widersprechen, ohne sie zu behindern.
- Keine Angaben zur Sache – auch nicht im Nebengespräch.
- Sicherstellungsverzeichnis verlangen und auf Vollständigkeit prüfen.
- Namen und Dienststelle der leitenden Beamten notieren.
- So bald wie möglich anwaltlichen Rat einholen und Akteneinsicht beantragen lassen.
Häufige Fragen
Muss ich die Polizei in meine Wohnung lassen?
Liegt ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor, wird die Durchsuchung notfalls auch gegen Ihren Willen durchgesetzt. Sie müssen die Beamten also hineinlassen, sollten der Maßnahme aber ausdrücklich widersprechen und dies protokollieren lassen. Körperlicher Widerstand begründet ein eigenes Strafverfahren.
Darf mein Handy mitgenommen werden?
Ja. Mobiltelefone und Rechner gehören zu den häufigsten Gegenständen einer Beschlagnahme, weil sie umfassend ausgewertet werden können. Verlangen Sie eine förmliche Beschlagnahme statt einer freiwilligen Herausgabe und lassen Sie sich das Sicherstellungsverzeichnis aushändigen.
Kann ich gegen die Durchsuchung noch etwas unternehmen?
Ja. Die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung lässt sich gerichtlich überprüfen – auch im Nachhinein. War sie rechtswidrig, kann das Auswirkungen auf die Verwertbarkeit der gefundenen Beweismittel haben. Voraussetzung ist in aller Regel, dass Sie widersprochen und nicht zugestimmt haben.
Ulli H. Boldt · Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht · Stand: Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.