Führerschein weg – Fahrverbot oder Entziehung?
Beides heißt: Sie dürfen nicht fahren. Rechtlich sind es zwei verschiedene Dinge, und der Unterschied entscheidet darüber, ob Sie in Wochen oder erst in Jahren wieder am Steuer sitzen.
Fahrverbot: befristet, die Fahrerlaubnis bleibt
Das Fahrverbot ist eine Nebenfolge und dauert einen bis sechs Monate. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen; der Führerschein wird nur verwahrt und danach zurückgegeben. Eine neue Prüfung ist nicht nötig. Typischer Anlass sind Geschwindigkeitsüberschreitungen ab bestimmten Grenzwerten, Rotlichtverstöße und Abstandsverstöße.
Entziehung: die Fahrerlaubnis ist weg
Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis stellt das Gericht fest, dass Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sind. Die Fahrerlaubnis erlischt und muss nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden – die Fahrerlaubnisbehörde verlangt dann häufig eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Anlass sind vor allem Trunkenheitsfahrten, Fahren unter Drogeneinfluss, Unfallflucht und das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Die Vier-Monats-Regel beim Fahrverbot
Wer in den zwei Jahren zuvor kein Fahrverbot hatte, darf in der Regel selbst bestimmen, wann das Fahrverbot vollstreckt wird – innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft. Das lässt sich mit Urlaub oder einer ruhigen Phase im Beruf zusammenlegen. Diese Gestaltung ist nur vor Eintritt der Rechtskraft möglich, danach nicht mehr.
Wann sich der Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot lässt sich in Einzelfällen gegen eine höhere Geldbuße abwenden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist oder ein Augenblicksversagen vorliegt. Solche Härtefälle müssen belegt und rechtzeitig vorgetragen werden – die bloße Behauptung beruflicher Nachteile genügt nicht. Daneben lohnt der Blick auf die Messung selbst: Bedienfehler, fehlende Eichung und unzureichende Dokumentation kommen häufiger vor, als man denkt.
Die nächsten Schritte
- Klären, ob es um ein Fahrverbot oder eine Entziehung geht – die Folgen unterscheiden sich grundlegend.
- Fristen notieren: zwei Wochen bei Bußgeldbescheid und Strafbefehl.
- Berufliche Härte belegen (Arbeitgeberbescheinigung, Tätigkeitsbeschreibung), nicht nur behaupten.
- Bei Fahrverbot: Vier-Monats-Regel prüfen und den Zeitraum bewusst wählen.
- Bei Entziehung: frühzeitig an Sperrfristverkürzung und Aufbauseminar denken.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?
Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, der Führerschein wird nur für einen bis sechs Monate verwahrt. Bei der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis; sie muss nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden, häufig verbunden mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.
Kann ich mir aussuchen, wann das Fahrverbot beginnt?
In der Regel ja, wenn gegen Sie in den vorangegangenen zwei Jahren kein Fahrverbot verhängt wurde. Dann dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft selbst bestimmen. Diese Möglichkeit besteht nur vor Eintritt der Rechtskraft.
Lässt sich ein Fahrverbot abwenden, wenn ich den Führerschein beruflich brauche?
Manchmal. Bei einer besonderen Härte – etwa drohendem Arbeitsplatzverlust – kommt in Betracht, das Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße entfallen zu lassen. Die Härte muss allerdings konkret dargelegt und belegt werden; allgemeine Unannehmlichkeiten genügen nicht.
Ulli H. Boldt · Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht · Stand: Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.