Beschuldigter im Ermittlungsverfahren – welche Rechte habe ich?

Ein Beschuldigter hat mehr Rechte, als die meisten wissen – sie nützen aber nur, wenn er sie auch ausübt. Die wichtigsten stehen in § 136 StPO und gelten schon bei der ersten Vernehmung durch die Polizei.

Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet?

Vor der ersten Aussage lässt sich am meisten richtig machen. Eine erste Einschätzung ist kurzfristig möglich.

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